Mein Spezialgebiet ist die Behandlung von Wirbelsäulenerkrankungen sowie die Operation von Bandscheibenvorfällen und Spinalkanalstenosen (Verengungen des Wirbelkanals) der Lendenwirbelsäule.
Die operativen Eingriffe finden minimalinvasiv und unter Einsatz der mikrochirurgischen Technik unter dem Operationsmikroskop statt. Innerhalb der Neurochirurgie im MVZ in Bergheim lege ich besonderen Wert darauf, meine Patienten mit ihren individuellen gesundheitlichen Problemen zu beraten.
Woher kommen die Rückenschmerzen?
Am Anfang jeder Therapie steht die Diagnose. Denn für eine erfolgreiche Behandlung bedarf es einer genauen Begutachtung der Beschwerdeursachen. Beispielsweise sollte bei Rückenschmerzen, die auch die Beine betreffen und die länger als vier Wochen anhalten, zunächst eine Kernspintomografie veranlasst werden, um genaue Schnittbilder der Wirbelsäule zu erzeugen.
Wichtig ist auch die Abgrenzung von anderen Krankheitsbildern mit ähnlichen Symptomen (Differentialdiagnosen): Ist der in der Kernspintomografie diagnostizierte Bandscheibenvorfall wirklich die Ursache der Beschwerden oder nur ein Zufallsbefund? Wird die Beschwerdesymptomatik nicht eher durch das Hüftgelenk oder Durchblutungsstörungen verursacht? Muss eventuell zur Abklärung der Rückenschmerzen ergänzend ein weiterer Arzt, zum Beispiel noch ein Neurologe, konsultiert werden?
Bei Rückenschmerzen muss nicht immer operiert werden
All dies muss in Ruhe abgewogen und vor allem dem Patienten erklärt werden. Bestätigt sich der Verdacht eines Bandscheibenvorfalls, bedeutet das nicht zwangsläufig, dass operiert werden muss. In mehr als 70 Prozent der Fälle können konservative Maßnahmen die Rückenschmerzen beseitigen oder ausreichend lindern. Wichtig ist in diesem Zusammenhang die Aufklärung des Patienten über physiotherapeutische Maßnahmen, medizinische Kräftigungstherapie und eine gesunde Ernährung.
Sollte trotz mehrwöchiger konservativer Therapie und einem weiterhin hohen Leidensdruck eine Operation erforderlich sein, rate ich zum kleinstmöglichen Eingriff. Aufwendige Operationen mit Implantaten und Prothesen sowie Verschraubungen (Spondylodese – Verblockungs- oder Versteifungsoperationen) sind nur in Ausnahmefällen sinnvoll. Da es sich bei Bandscheibenvorfällen und Spinalkanalstenosen nie um lebensbedrohliche Erkrankungen handelt, sollte sich der Patient vor der Zustimmung zu einer Operation aufgrund von Rückenschmerzen deshalb immer Zeit für die Einholung einer Zweitmeinung lassen.