Damit besteht für Patient und behandelnden Arzt endlich Rechtssicherheit bei der Entscheidung über Diagnostik, Therapie und pflegerische Maßnahmen. Nach aktuellen Umfragen kennen fast alle Bundesbürger diese Instrumente. Aber nur knapp 30 Prozent haben eine Patientenverfügung und/oder eine Vorsorgevollmacht. Es besteht in der Bevölkerung eine deutliche Diskrepanz zwischen dem rechtlich gesicherten Selbstbestimmungsrecht des Patienten und den ihm zur Verfügung stehenden Möglichkeiten seiner Willensbekundung einerseits und dem Nutzungsgrad dieser Instrumentarien andererseits. Warum ist das so?
Sterben und Tod sind keine reizvollen Themen. Auseinandersetzungen mit der letzten Lebensphase werden gern „nach hinten geschoben“, verdrängt. Bei vielen Menschen bestehen einfach Angst und Unsicherheit zum richtigen Umgang mit diesen Formularen, bei der vom Bundesgerichtshof 2017 explizit geforderten Präzisierung gewünschter und nicht gewünschter Maßnahmen und der Konkretisierung der Lebenssituation, in der die Entscheidungen gelten sollen.
„Christliche Orientierung“ in unseren Einrichtungen
Unsere Einrichtungen in katholischer Trägerschaft haben auch einen ethischen und moralischen Auftrag. Folgerichtig denken wir seit geraumer Zeit darüber nach, wie wir katholische bzw. christliche Wertmaßstäbe achten, in unsere tägliche Arbeit integrieren und damit nicht zuvorderst, aber dennoch flankierend die Besonderheiten eines konfessionellen Krankenhauses oder einer konfessionellen Pflegeeinrichtung unterstreichen können. Unsere „Christliche Orientierung“ enthält daher ein Kapitel zu Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung.
Die klaren Aussagen zur Achtung des Rechts auf Selbstbestimmung für unsere Patienten, zum Bekenntnis zur gesetzlichen Regelung zum Patientenwillen und zur Beachtung der frei formulierten Willensbekundungen unserer Patienten in Krisensituationen markieren eindeutig unsere Positionen. Sie vermitteln dem Patienten die Sicherheit, dass sein alleiniges Entscheidungsrecht in der medizinischen Behandlung in unseren Einrichtungen gewahrt bleibt.
Die konkret formulierten Maßnahmen zur verbindlichen Akzeptanz von Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten, zur Präsentation von aktuell gültigen Formtexten und Formularen sowie die Aufklärung im Rahmen von Informationsveranstaltungen in den Einrichtungen appellieren an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sich mit diesen Themen auseinanderzusetzen. Ziel ist es, den Patienten und Angehörigen diese wertvollen Hilfen zur autonomen Mitgestaltung der letzten Lebensphase erklären und ihnen informelle Hilfe und kompetente Unterstützung anbieten zu können. Diese Forderungen gehören als „Basics“ zur umfassenden ärztlichen und pflegerischen Patientenbetreuung.